Preisliste Sommer VP, Foto- und Video Produktion
Stand 01.01.2024
Arbeitsstunden:
# Standardstunde Videograf / Kopterpilot 75,00 €
# PC Bearbeitungsstunde (Foto- oder Videobearbeitung) 50,00 €
# Fotograf (als Unterstützung) 55,00 €
# Helfer 35,00 €
# Musikerstellung (Gemafrei / Sommer-VP UG) bis 5 Minuten Film ab 200,00 € / nach Aufwand
Zuschläge
# Überstunden (ab 8 Stunden) 25%
# Nachtstunden (ab 20:00 Uhr/gilt nur Für Aufnahmen Erstellung) 50%
# Eilzuschlag (Sehr schnelle Erstellung in 2-4 Tagen) 25%
Spesenpauschale
# ab einem Einsatz von 8 Stunden 20,00 €
# ab 24 Stunden Einsatz (incl. Fahrtzeit) 52,00 €
Übernachtungspauschale (Hotelkosten) 80,00 € / oder nach Beleg
Genehmigungsverfahren für Foto und Drehgenehmigung nach Aufwand / Beleg
Genehmigungsverfahren für UAS / Kopteranmeldungen die außerhalb Nach Aufwand *01
der gesetzlichen Regelungen und Freigaben liegen. + 30% Bearbeitungsgebühr
Reisekilometer bei Tageseinsätzen:
Innerhalb eines Radius von 30 Kilometer (Einfach) kostenfrei
Bei Einsätzen über 30 Kilometer Entfernung (Einfach) 0,42 € / Kilometer
Reisekilometer bei mehrtägigen Einsätzen 0,52 € / Kilometer
Material- und Servicekosten:
Internetbereitstellung eines Videos für Downloads / Verlinkungen 40,00 €
mit oder ohne Passwortschutz für 1 Jahr in Qualität Full HD
oder 4K
Foto- und Videodateien werden generell per Download über einen Passwortgeschützten Server in Deutschland bereitgestellt.
Sondervereinbarung Honorar / Kosten / Pauschalen:
Generell ist es möglich für ein Projekt auch einen festen Kostenrahmen zu vereinbaren, um finanzielle Sicherheiten zu bekommen.
Diese werden dann in einem Projektangebot zusammengefasst und festgeschrieben. Mit der Auftragserteilung wird dann die im Angebot beschriebenen Leistungen und die Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) der Sommer VP UG anerkannt (Werden mit dem Angebot zugesandt).
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden gültig, mit der schriftlich zugesandten Auftragsbestätigung oder Auftragsänderung anerkannt.
Rabattvereinbarungen können bei regulären Aufträgen oder und insbesondere bei Serienaufnahmen vereinbart werden.
Promotion-Vereinbarungen können bei besonderen Projekten getroffen werden, die wie im Angebot beschrieben so noch nicht durchgeführt worden sind. Generell gibt der Auftraggeber damit das Einverständnis, das alle Aufnahmen von der Sommer-VP UG (haftungsbeschränkt) als Werbung verwendet werden darf.
*01: Die Ausnahmeregelungen werden durch die Landesbehörde (LBM/LBA) im Einzelfall geprüft und freigegeben. Kosten fallen aber durch die Bearbeitungsgebühr in jedem Fall an.